Wir sehen bei vielen Unternehmen erhebliche Einsparpotenziale, die eigenen Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu reduzieren. Mehr als 1/3 aller Beitragsbescheide die von uns geprüft wurden waren fehlerhaft.
Beiträge zur Berufsgenossenschaft reduzieren: Das 3-Schritte-Prinzip
Zu Beginn schließen Sie mit uns einen Beratervertrag ab und wir lassen Ihnen eine Checkliste zukommen mit Fragen und den von uns benötigten Unterlagen (hierzu zählen beispielsweise Kopien des aktuellen Veranlagungsbescheids, der letzten Beitragsbescheide, einem Auszug aus dem Handelsregister oder von der Gewerbeanmeldung, eine Mitarbeitergliederung usw.).
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme und Einschätzung Ihrer bestehenden Versicherungssituation bei der Berufsgenossenschaft. Sofern es sich als notwendig erweisen sollte, werden wir eine Begehung Ihres Unternehmens vorschlagen.
Um wesentliche Einsparpotentiale ausfindig zu machen, prüfen wir auf Basis Ihrer Unterlagen zum einen die sachliche Zuständigkeit Ihrer Berufsgenossenschaft sowie die Veranlagung durch die BG.
Veranlagungen durch die Berufsgenossenschaft verändern sich insbesondere nach Umstrukturierungen im Betrieb oder nach Verlagerung des Betriebsschwerpunktes.
Das führt dazu, dass oftmals aufgrund einer fehlerhaften Veranlagung zu hohe Beiträge entrichtet werden. Daraus ergeben sich für Sie Erstattungsmöglichkeiten, die wir gerne bereit sind für Sie zu erstreiten.
Ist die Veranlagung richtig erfolgt und es liegen keine Fehler vor, präsentieren wir Ihnen das Ergebnis und der BG Check endet ohne Kosten für Sie.
Ist die Veranlagung fehlerhaft erfolgt, erhalten Sie neben unserer Einschätzung einen Maßnahmekatalog und eine erste grobe Schätzung des Einsparpotentials bei den Beiträgen für Ihre Berufsgenossenschaft. Gemeinsam mit Ihnen werden geeignete Anträge bei Ihrer BG gestellt, mit dem Ziel eine Korrektur herbeizuführen, und wir begleiten Sie durch das gesamte Widerspruchsverfahren.
Der BG Check im Detail (was wir für Sie tun):
Was kostet ein BG Check?
Erst nach erfolgreicher Feststellung von Einsparpotentialen gegenüber den Berufsgenossenschaften fällt ein Erfolgshonorar an.
Ein Erfolgshonorar an uns fällt nur dann an, wenn wir wirklich Einsparpotenzial in Ihrem Unternehmen finden. Das Erfolgshonorar errechnet sich zu 1/4 aus der Summe der eingespaarten Beiträge aus den ersten beiden Jahren (nach Beitragskorrektur) und den Beitragsgutschriften (Erstattungen) der BG.